Konzepte
3. Schritt
Erste Ziele formulieren
Verlinkung / Zusatzmaterial:
Links Kommunale Konzepte:
- Bochum: Kapitel 3.1. Ziele und Zielgruppen
- Castrop-Rauxel: Kapitel 5. Projektziele
- Mülheim an der Ruhr: Kapitel 2.1 Mülheimer Strategie zur Zusammenarbeit mit Eltern
3.1 Adressat*innen und Zielgruppe Kommunaler Konzepte benennen
Wichtig ist es zu Beginn des Prozesses eine genaue Begriffsbestimmung der verschiedenen Akteure*innen durchzuführen. Erst dadurch werden die unterschiedlichen Rollen transparent gestaltet und es ermöglicht eine passgenaue Beteiligung der entsprechenden Personen.
Als Adressat*innen Kommunaler Konzepte sind neben der unteren Schulaufsicht, den Schulleitungen und Lehrkräften, Entscheidungsträger und Mitarbeiter*innen zu nennen, die für Bildung und für Eltern und Familien in der Verwaltung zuständig sind und deren gesetzlicher Auftrag es ist, Eltern und Familien zu unterstützen und zu fördern.
Zu diesen Institutionen zählen die Regionalen Bildungsbüros und wenn es um Eltern mit Migrationshintergrund geht die Kommunalen Integrationszentren, die mit der Landesweiten Koordinierungsstelle Kommunale Integrationszentren (kurz LaKI) verbunden sind.
Neben Einrichtungen wie der Jugendhilfe, die durch ihren gesetzlichen Arbeitsauftrag Eltern und Familien fördern, sind auch diejenigen zu nennen, die diese Arbeit als freiwillige Aufgabe innerhalb der Kommune übernehmen. In der Regel sind dies die freien Träger, Migrantenselbstorganisationen oder Stiftungen. Es ist Aufgabe kommunaler Entscheidungsträger zu klären, ob und wie die Kooperationspartner*innen außerhalb der Verwaltung an der Entwicklung des kommunalen Konzeptes zu beteiligen sind. Die Zielgruppe der in kommunalen Konzepten beschriebenen Maßnahmen sind die Eltern mit schulpflichtigen Kindern.
Verlinkung / Zusatzmaterial:
Links Kommunale Konzepte:
Bochum Kapitel: 3.1. Ziele und Zielgruppen
Castrop-Rauxel: 1.3. An wen richtet sich der Handlungsleitfaden?
Akteure zur Etablierung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften
Im Mittelpunkt der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft stehen jeweils das Kind bzw. der junge Mensch und dessen Bildungserfolg. Insoweit wird der Blick zumeist als erstes auf Akteure gerichtet, die in ihrer alltäglichen Arbeit im direkten Kontakt zu Kindern und deren Familien stehen. Sie sind für die gelingende Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schulen von hoher Bedeutung. Für die systematische Etablierung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften innerhalb der Schulen und Kommunen sind jedoch auch weitere Akteure von Bedeutung. Insoweit sollte bei der Beantwortung der Frage „Wer kann welchen Beitrag zur Etablierung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften leisten?“ differenziert werden zwischen Akteuren, die direkt mit dem Kind arbeiten und solchen - eher institutionellen - Akteuren, die im Rahmen des kommunalen Konzepts einen Beitrag leisten können. Einige tragen zu beiden Bereichen bei (Schulleiter, Familienbildung, etc.).
Sowohl die Akteure, die direkt mit Kindern und Familien arbeiten, als auch diejenigen, die darüber hinaus einen Beitrag zur Etablierung von Bildungs- und Erziehungspartnerschaften leisten, gilt es im Rahmen der Entwicklung eines Kommunalen Konzepts einzubeziehen. Daher ist es wichtig, dass die Institution, die die Entwicklung des Kommunalen Konzepts koordiniert einen guten Zugang zu verschiedenen Akteuren der kommunalen Bildungslandschaft hat.
Zu diesen Akteuren zählen unter anderem:
- Schulen, insbesondere Schulleitungen
- Schulaufsicht
- Öffentliche und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe
- Multiprofessionelle Teams
- Jugendamt
- Elternverbände, Eltern
- Familienbildungseinrichtungen
- Schulentwicklungsagenturen
- Kompetenzteams
- Vereine und Initiativen
- Migrantenorganisationen
- Volkshochschulen
- Bibliotheken
- Schulnetzwerke (z.B. Schulen im Team)
- Arbeitskreise, die sich mit Familien, Schule etc. beschäftigen - etc.
Besonders hervorgehoben werden sollen an dieser Stelle die Schulleitungen sowie die Schulaufsicht. Schulleitungen sind die zentralen Akteure, damit sich Schulen systematisch mit der Frage beschäftigen, wie sie die Zusammenarbeit mit Eltern dauerhaft verankern können. Die Einbeziehung der Schulaufsicht ist unerlässlich, da sie die Aktivitäten der Schulen mittragen müssen. Darüber hinaus sind auch öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe von hoher Bedeutung. Sie können eine Perspektive auf Kind und Familie einbringen, die an Lehrpläne und Leistungsbewertung gebundene Lehrkräfte nicht ohne weiteres einbringen können.